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   OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 W 15/13   

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https://dejure.org/2013,17816
OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 W 15/13 (https://dejure.org/2013,17816)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.05.2013 - 9 W 15/13 (https://dejure.org/2013,17816)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 9 W 15/13 (https://dejure.org/2013,17816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beweissicherung gegen einen Gebäudeversicherer nach Durchführung unzureichender Reparatur- und Sanierungsarbeiten in einem Wohnhaus; Begriffsbestimmung des "rechtlichen Interesses" i.S.v. § 485 Abs. 2 ZPO

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 485 Abs. 2
    Beweissicherung gegen einen Gebäudeversicherer nach unzulänglichen Reparatur- und Sanierungsarbeiten in einem Wohnhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 485 Abs. 2 ZPO
    Zulässigkeit der Beweissicherung; Begriff des rechtlichen Interesses im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine hohen Anforderungen an Antrag auf Beweissicherung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hauseigentümer hat im Wasserschadenprozess gegen Versicherer Interesse an selbstständigem Beweisverfahren über mangelhafte Reparatur

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Schlüssigkeitsprüfung bei Antrag im selbständigen Beweisverfahren! (IBR 2013, 584)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1120
  • VersR 2014, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 W 15/13
    Wenn der Antragsteller sich auf mögliche Ansprüche gegen die Antragsgegnerin beruft, ist eine Beweiserhebung nur ausnahmsweise abzulehnen bei "ganz offensichtlicher Aussichtslosigkeit" des Rechtschutzbegehrens (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 -, Rdnr. 7, zitiert nach [...]).

    (Vgl. zur Kostenentscheidung bei einer erfolgreichen Beschwerde im Beweissicherungsverfahren BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 -, zitiert nach [...]; OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat -, Beschluss vom 23.12.1998 - 7 W 52/98 -, zitiert nach [...]; OLG Saarbrücken, VersR 2000, 891; anders OLG Hamburg, Beschluss vom 03.12.1996 - 8 B 259/96 -, zitiert nach [...], LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2007 - 23 OH 35/02 -, zitiert nach [...].).

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 W 15/13
    Das Risiko, das sich ein Beweissicherungsverfahren letztlich als nicht zweckmäßig oder nicht sinnvoll erweisen kann, trägt der Antragsteller (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2003 - VI ZB 51/02 -, Rdnr. 9, zitiert nach [...]).

    Es reicht vielmehr aus, dass prozessökonomische Gesichtspunkte dafür sprechen können, ein Gutachten einzuholen, welches eventuell in einem späteren Prozess vorgelegt werden kann, um dort zur Klärung bestimmter Streitpunkte beizutragen (vgl. Zöller/Herget, ZPO , 29. Auflage 2012, § 485 ZPO , Rdnr. 7 a; BGH, Beschluss vom 21.01.2003 - VI ZB 51/02 -, Rdnr. 14, zitiert nach [...]).

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 64/11

    Wohngebäudeversicherung: Haftung des Versicherers für Pflichtverletzungen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 W 15/13
    (Vgl. zu einer solchen Fallkonstellation die Entscheidung des Senats vom 26.07.2012 - 9 U 64/11 -, zitiert nach [...].) Die Mitwirkung des Gebäudeversicherers durch einen Regulierungsbeauftragten kann für den Versicherungsnehmer die Funktion einer Serviceleistung des Versicherers haben.
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 7 W 52/98

    Selbständiges Beweisverfahren; Zulässigkeit des Antrags ; Rechtliches Interesse;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 W 15/13
    (Vgl. zur Kostenentscheidung bei einer erfolgreichen Beschwerde im Beweissicherungsverfahren BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 -, zitiert nach [...]; OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat -, Beschluss vom 23.12.1998 - 7 W 52/98 -, zitiert nach [...]; OLG Saarbrücken, VersR 2000, 891; anders OLG Hamburg, Beschluss vom 03.12.1996 - 8 B 259/96 -, zitiert nach [...], LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2007 - 23 OH 35/02 -, zitiert nach [...].).
  • OLG Saarbrücken, 13.05.1999 - 1 W 125/99

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 W 15/13
    (Vgl. zur Kostenentscheidung bei einer erfolgreichen Beschwerde im Beweissicherungsverfahren BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 -, zitiert nach [...]; OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat -, Beschluss vom 23.12.1998 - 7 W 52/98 -, zitiert nach [...]; OLG Saarbrücken, VersR 2000, 891; anders OLG Hamburg, Beschluss vom 03.12.1996 - 8 B 259/96 -, zitiert nach [...], LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2007 - 23 OH 35/02 -, zitiert nach [...].).
  • LG Berlin, 22.10.2007 - 23 OH 35/02

    Kosten nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 W 15/13
    (Vgl. zur Kostenentscheidung bei einer erfolgreichen Beschwerde im Beweissicherungsverfahren BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 -, zitiert nach [...]; OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat -, Beschluss vom 23.12.1998 - 7 W 52/98 -, zitiert nach [...]; OLG Saarbrücken, VersR 2000, 891; anders OLG Hamburg, Beschluss vom 03.12.1996 - 8 B 259/96 -, zitiert nach [...], LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2007 - 23 OH 35/02 -, zitiert nach [...].).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2023 - 8 W 6/23

    Frage nach Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist zulässig!

    Zudem wird die Antragstellerin im Fall eines ihr ungünstigen Gutachtens eventuell von einer Klageerhebung abgehalten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.05.2013 - 9 W 15/13 -,).

    Das von § 572 Abs. 3 ZPO eingeräumte Ermessen, in der Sache selbst zu entscheiden oder dem Landgericht die erforderliche Anordnung zu übertragen, übt der Senat dahingehen aus, dass dem Landgericht die weiteren erforderlichen Anordnungen übertragen werden (vgl. ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.05.2013 - 9 W 15/13 -).

  • LG München I, 14.11.2022 - 41 O 4351/22

    Selbstständiges Beweisverfahren, Rechtsschutzversicherung, Klageverfahren,

    Der Antragsteller muss also keinen schlüssigen Klagevortrag halten (OLG Karlsruhe, NJOZ 2013, 1814; OLG Brandenburg, IBR 2010, 544).
  • OLG Braunschweig, 31.08.2020 - 9 W 21/20

    Anschein einer willkürlichen Gerichtsentscheidung; Behauptete Erinnerungslücken

    Der Befangenheitsantrag ist nach dem im Verfahren über die sofortige Beschwerde maßgeblichen jetzigen Sach- und Streitstand (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2014, 217) begründet.
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